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   OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90   

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https://dejure.org/1991,7887
OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90 (https://dejure.org/1991,7887)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.1991 - 20 W 114/90 (https://dejure.org/1991,7887)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 1991 - 20 W 114/90 (https://dejure.org/1991,7887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen; Mehrheitlicher Fertigstellungsbeschluss beim so genannten steckengebliebenen Bau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1991, 272
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 17.02.1983 - BReg. 2 Z 10/82

    Zur Fertigstellungspflicht bei Eigentumswohnanlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90
    Dabei wird vorausgesetzt, daß in entsprechender Anwendung des § 22 II WEG die Gemeinschaft auch beim sog. steckengebliebenen Bau, der - wie hier - zu mehr als der Hälfte seines Wertes errichtet war, mehrheitlich eine Fertigstellung beschließen kann (Weitenauer DNotZ - Sonderheft - 1977, 45; Röll NJW 1978, 1507; BayObLG MittBayNot 1983 68).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Entscheidung des OLG Karlsruhe (a.a.O.) grundsätzlich gefolgt werden kann (so auch das BayObLG in MittBayNot 1983, 68 für den Erwerb in der Zwangsversteigerung und OLG Hamburg in OLGZ 1990, 308 für die Nichtausnutzung einer Bürgschaft), weshalb auch eine Vorlagepflicht des Senats nach § 28 II FGG nicht in Betracht kommt, denn auch das OLG Karlsruhe (a.a.O.) hat wiederum Ausnahmen von der Berücksichtigung unterschiedlicher Kaufpreiszahlung für möglich gehalten, ohne sich auf diese beschränken zu wollen (vgl. OLG Hamburg OLGZ/1990, 308, 311; BayObLG MittBayNot 1983, 68).

  • OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90

    Heranziehung der Wohnungseigentümer für Kosten der Fertigstellung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Entscheidung des OLG Karlsruhe (a.a.O.) grundsätzlich gefolgt werden kann (so auch das BayObLG in MittBayNot 1983, 68 für den Erwerb in der Zwangsversteigerung und OLG Hamburg in OLGZ 1990, 308 für die Nichtausnutzung einer Bürgschaft), weshalb auch eine Vorlagepflicht des Senats nach § 28 II FGG nicht in Betracht kommt, denn auch das OLG Karlsruhe (a.a.O.) hat wiederum Ausnahmen von der Berücksichtigung unterschiedlicher Kaufpreiszahlung für möglich gehalten, ohne sich auf diese beschränken zu wollen (vgl. OLG Hamburg OLGZ/1990, 308, 311; BayObLG MittBayNot 1983, 68).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1979 - 11 W 98/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90
    Ob dann von § 16 II WEG eine Ausnahme zu machen ist, wenn von den Erwerbern der Eigentumswohnungen die Kaufpreise der Höhe nach unterschiedlich gezahlt worden sind, ist umstritten (bejahend: OLG Karlsruhe NJW 1981, 466; verneinend: Roll NJW 1981, 467; 1978, 1507; LG Bonn ZMR 1985, 63; offen gelassen: BayObLG …
  • OLG Hamm, 16.03.1984 - 15 W 266/83

    Folgen eines sogenannten steckengebliebenen Baus einer Wohnungseigentümeranlage;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90
    2 Z 10/82">MittBayNot 1983, 68 und - entgegen der Annanme des Landgerichts auch OLG Hamm NJW 1984, 2708; modifizierend: Deckert ETW 3, 40 c; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 22 RZ 11 a; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 22 Rz 128; Palandt-Bassenge, BGB, 50. Aufl., § 2 WEG Rz 6).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien

    Das Landgericht ist freilich zutreffend davon ausgegangen, daß die Gemeinschaft in entsprechender Anwendung des § 22 II WEG die mangelfreie Fertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums mehrheitlich beschließen kann (Senatsbeschluß 20 W 114/90 vom 15.3.1991 = OLGZ 91, 293; OLG Köln ZMR 89, 384; Weitnauer DNotZ 77, 45; Röll NJW 78, 1507; BayOblG Mitt Bay Not 83, 68).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03

    Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Wohngeldbeiträge: Insolvenz eines als

    Streit besteht in Rechtsprechung und Literatur allerdings darüber, ob sich ein Anspruch und eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Restfertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums aus § 21 Abs. 3 WEG unabhängig vom bereits erreichten Bautenstand ergibt (so z. B. OLG Hamm Rpfleger 1978, 182; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 315; Ott NZM 2003, 134, 136) oder nur entsprechend § 22 Abs. 2 WEG, wenn die Anlage zu mehr als der Hälfte ihres Wertes bereits errichtet ist ( so z. B. Senat OLGZ 1991, 293 und WuM 1994, 36; BayObLG NZM 2003, 66; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 26; Staudinger-Bub: BGB, 12.Aufl., § 22, Rdnr. 288).
  • OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05

    Baukostentragung; Bauträger; Fertigstellungsbeschluss; Grundstückseigentümer;

    2 Z 10/82">MittBayNot 1983, 68 f; OLG Frankfurt WuM 1994, 163; ZMR 1991, 272; OLG Köln ZMR 1989, 384).
  • LG Koblenz, 20.11.2023 - 2 S 29/22

    Steckengebliebener Bau einer Wohnungseigentumsanlage: Anspruch auf

    Nach anderer Auffassung kommt in analoger Anwendung von § 22 WEG ein Anspruch auf Ersterrichtung nur in Betracht, wenn die Wohnungseigentumsanlage bereits mindestens zur Hälfte errichtet ist (für die Bildung einer Analogie zu § 22 WEG: Rechtsprechung zu § 22 WEG a. F., z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.1991, Az. 20 W 114/90, Rn. 4; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl. 2021, § 22, Rn. 16; zitiert nach beck-online).
  • AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12

    Wer hat die Kosten einer Erstherstellung zu tragen?

    Es entspricht herrschender Meinung, dass die Kosten der sogenannten Erstherstellung der Wohnungseigentumsanlage, wozu auch die Fertigstellung einer solchen Maßnahme durch entsprechende bauliche Maßnahmen gehört, von allen Wohnungseigentümern gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu tragen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main in WuM 1994, 35 und WuM 1994, 36; BayObLG in ZWE 2000, 214, 215).
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